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OLG Hamm - Entscheidung vom 14.12.1994

13 U 103/94

Normen:
BGB §§ 823 847 276

Fundstellen:
DfS Nr. 1995/25
VersR 1996, 727

Der Kläger nimmt - jetzt nur noch - die Beklagte zu 2) aus Anlaß eines Badeunfalls vom 12. August 1990 im Städtischen Freibad in B. auf ein angemessenes Schmerzensgeld sowie Feststellung der Einstandspflicht der [...]
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