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OLG Hamm - Entscheidung vom 10.05.1994

27 U 1/94

Normen:
BGB § 847

Fundstellen:
DRsp I8146)90a
DfS Nr. 1995/28
NZV 1994, 436

Die Klägerin begehrt vom Beklagten aus dem Gesichtspunkt der Tierhalterhaftung Zahlung von Schmerzensgeld (Vorstellung erstinstanzlich: 20.000,00 DM, zweitinstanzlich: 15.000,00 DM) und beansprucht die Feststellung [...]
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