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OLG Hamburg - Entscheidung vom 14.10.1994

1 Ws 275/94

Normen:
StPO § 213, § 228, § 305

Fundstellen:
DRsp IV(452)134Nr. 8a
StV 1995, 11

Grundsätzlich ist eine Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrages auf Terminsverlegung gemäß § 305 Satz 1 StPO ausgeschlossen (OLG München, NStZ 1994, 451 ; OLG Oldenburg, StV 1991, 152 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, [...]
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