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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 03.03.1994

1 U 221/91

Normen:
ZPO § 829

Fundstellen:
NJW-RR 1994, 878
OLGReport-Frankfurt 1994, 122
WM 1994, 684
WiB 1994, 835

Bei der Berechnung des jeweiligen Guthabens sind die Ein- und Abgänge des Tages, an dem die Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner erfolgte, sowie die bis zu diesem Tage fälligen [...]
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