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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 26.10.1994

20 W 477/94

Normen:
AuslG § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Nr. 2
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Fundstellen:
AuAS 1995, 32
EzAR 048 Nr. 15
FGPrax 1995, 81
NVwZ 1995, Beil. 5, 39
OLGReport-Frankfurt 1994, 252
ZAR 1995, 37

Die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen ist zulässig und hat in der Sache Erfolg. Entgegen der Meinung des Landgerichts sind die Voraussetzungen für eine Haftanordnung nach § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG nicht [...]
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