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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 09.12.1994

24 U 254/93

Fundstellen:
GmbHR 1995, 228
ZIP 1995, 213

Die Klägerin nimmt die Beklagten aufgrund deren früherer Stellung als Geschäftsführer der . . . auf Ausgleich des Schadens in Anspruch, welcher ihr als der zuständigen Einzugsstelle aus der Vorenthaltung von [...]
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