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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 22.04.1994

22 U 105/93

Normen:
BGB § 823 § 254 § 426

Fundstellen:
DRsp I(145)435d (Ls)
NJW-RR 1994, 1310
OLGR-Düsseldorf 1995, 68
OLGReport-Düsseldorf 1995, 68
VersR 1995, 1206

Der Kläger war in dem Malerbetrieb A.Sch in M als Maler- und Anstreichergeselle tätig. Im September 1990 führte dieser Handwerksbetrieb Malerarbeiten an der Fassade des Gebäudes M straße 18 in M aus. Der Beklagte [...]
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