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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 18.02.1994

22 U 170/93

Normen:
BGB § 254 § 833
StVG § 17 Abs. 1, 2

Fundstellen:
OLGR-Düsseldorf 1994, 302
VersR 1995, 232

Die zulässige Berufung, mit der sich der Beklagte nicht mehr gegen die Haftung dem Grunde nach aus § 833 BGB wendet, sondern nur Berücksichtigung eines hälftigen Mitverursachungsbeitrages des Klägers begehrt, hat in [...]
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