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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 25.07.1994

1 Ws 470/94

Normen:
StGB § 56a Abs. 2 S. 2, § 56f Abs. 1, 2, § 56g Abs. 1

Fundstellen:
NStZ 1994, 559
StV 1995, 31
VRS 88, 30

Durch Urteil vom 10. März 1988 hat das Amtsgericht Mönchengladbach gegen den Verurteilten wegen Hehlerei eine Freiheitsstrafe von drei Monaten verhängt. Die Vollstreckung der Strafe hat es zur Bewährung ausgesetzt und [...]
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