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OLG Dresden - Entscheidung vom 15.04.1994

9 U 1412/93

Normen:
BGB §§ 652 654

Fundstellen:
NJW-RR 1994, 885

Die zulässige Berufung der Klägerin ist begründet. Der Beklagte schuldet ihr nach § 652 Abs.1 Satz 1 BGB die nach dem Maklervertrag vom 20.05.1992 vereinbarte Provision in Höhe von 15 585,11 DM (1/3 des Mehrerlöses von [...]
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