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OLG Dresden - Entscheidung vom 19.04.1994

3 U 47/94

Normen:
BGB § 387
GesO § 2 Abs. 3 § 7 Abs. 5 § 10
KO §§ 29 30 32 37

Fundstellen:
KTS 1994, 502
WM 1994, 1138
ZIP 1994, 1128

Die Berufung ist zulässig. Sie hat jedoch keinen Erfolg. 1. Der vom Kläger geltend gemachte Zahlungsanspruch ist durch Aufrechnung der Beklagten 387 BGB ) erloschen. Die Beklagte konnte gem. § 7 Abs. 5 GesO die [...]
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