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LG Stendal - Entscheidung vom 24.05.1994

22 T 40/94

Normen:
GesO § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, 2, 3

Fundstellen:
KTS 1994, 504
NJ 1994, 467
RAnB 1994, 210
WM 1994, 1978
ZIP 1994, 1034

Die Antragstellerin (AntrSt.) beantragte die Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens über das Vermögen der Antragsgegnerin (AntrG.) mit der Begründung, daß diese überschuldet und zahlungsunfähig sei. Hierzu legte [...]
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