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LG Stendal - Entscheidung vom 17.11.1994

22 T 68/94

Normen:
BGB § 1835 Abs. 4, § 1836 Abs. 2 Satz 4, § 1908e Abs. 2
BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 8

Fundstellen:
RAnB 1995, 10

Die von einer Vereinsbetreuerin Betreute verfügt über ein Sparguthaben, das am 14.1.1993 DM 9.086,65 betrug und mit dem Genehmigungsbeschluß des Vormundschaftsgerichts vom 4.10.1993 durch Entnahme von DM 3.000 im [...]
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