Die Erinnerung gegen die Entscheidung des Rechtspflegers gilt, nachdem Rechtspfleger und Richter ihr nicht abgeholfen haben, als Beschwerde (§ 11 Abs. 2 Satz 4 und 5 RPflG ), die gemäß der §§ 19 , 20 , 21 FGG zulässig [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!