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LG Darmstadt - Entscheidung vom 23.03.1994

2 O 701/93

Normen:
BGB § 249
ZPO § 287

Fundstellen:
ES Kfz-Schaden D-2/21
SP 1994, 321
ZfS 1994, 244

Auf den sich mit 2640,40 DM ergebenden Bruttobetrag für 8 Kalendertage muß sich der Kl. im Wege der Vorteilsausgleichung eine 15 %ige Eigenersparnis anrechnen lassen. Eine Eigenersparnis in dieser Höhe entspricht der [...]
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