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LAG Chemnitz - Entscheidung vom 19.05.1994

11 (3) Sa 277/93

Normen:
AVG 25 Abs. 3 (aufgeh.)
RVO 1248RVO 1248 Abs. 3 (aufgeh.)
Rentenreformgesetz (1992 - vom 18. Dezember 1989 - BGBl. I, S. 2261)
RÜGRÜG (Renten-Überleitungsgesetz - vom 25. Juli 1991 - BGBl. I, S. 1606) Art. 2 §§ 3,4
SGB I § 16 Abs. 1 S. 1
SGB VI §§ 35 bis 40, § 99 Abs. 1 S. 1
TV soziale Absicherung (Tarifvertrag zur sozialen Absicherung - SozialTV - vom 6. Juli 1992) § 2 Abs. 6, 7, 4 S. 1, 3, Abs. 5a, 5b

Fundstellen:
AuA 1995, 288

Die Parteien streiten um die Zahlung einer Abfindung. Die Klägerin war im Schuldienst des Beklagten beschäftigt. Mit Vereinbarung vom 30. Dezember 1992 haben die Parteien das Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember 1992 [...]
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