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BayObLG - Entscheidung vom 07.07.1994

1Z BR 35/94

Normen:
BGB § 1626
KostO § 127
PStG § 45 Abs. 2, § 21 Abs. 1 Nr. 4

Fundstellen:
BayObLGZ 1994, 191
MDR 1994, 1014

I. Die Beteiligte zu 1 hat in ihrer Geburtsanzeige gegenüber dem Standesamt Nürnberg die Vornamen ihres am 18.10.1991 nichtehelich geborenen Mädchens mit 'Karla Karoline Sonne Kalinka' angegeben. Der Standesbeamte hat [...]
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