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BayObLG - Entscheidung vom 08.08.1994

3Z BR 209/94

Normen:
BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20

I. Für die Betroffene besteht seit dem 15.3.1989 Pflegschaft mit den Wirkungskreisen Aufenthaltsbestimmung und Zuführung zur ärztlichen Behandlung. Zunächst war eine Rechtsanwältin als Pflegerin bestellt. Diese wurde [...]
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