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BayObLG - Entscheidung vom 28.06.1994

2Z AR 30/94

Normen:
WEG § 46 Abs. 1
ZPO § 36 Nr. 6

Fundstellen:
WuM 1995, 69

I. Die Antragsteller, Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, haben ihre Wohnungen von der Antragsgegnerin, einer Bauträgerin, erworben. Sie behaupten, die Wohnungen hätten Baumängel aufgewiesen. Die Antragsgegnerin sei [...]
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