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BayObLG - Entscheidung vom 22.04.1994

2Z BR 39/94

Normen:
ZPO § 42, § 47

I. Zwischen den Beteiligten ist ein Wohnungseigentumsverfahren anhängig. Der Antragsgegner hatte den Richter am Amtsgericht bereits in der mündlichen Verhandlung am 17.3.1993 wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt; [...]
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