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BayObLG - Entscheidung vom 30.11.1994

2Z RR 213/94

Normen:
BGB § 839 Abs. 1 S. 1
BNotO § 39
BayRiG Art. 2 Abs. 1
BayBG Art. 78 Abs. 2

Fundstellen:
DNotZ 1996, 223

Der Kläger nimmt das beklagte Land aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung auf Ersatz entgangener Vergütungen für Notarvertretungen in der Zeit vom 15.10.1990 bis 31.3.1993 in Anspruch. Der Kläger war Vizepräsident eines [...]
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