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BayObLG - Entscheidung vom 29.06.1994

3 ObOWi 54/94

Normen:
1. AVOAVO RBeratG § 10 Abs. 2
OWiG § 14 Abs. 1 Satz 2, §§ 16, 20
RBerG Art. 1 § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 7
StPO § 264

Fundstellen:
MDR 1995, 87
NJW 1994, 2303
wistra 1994, 359

Die Staatsanwaltschaft erließ gegen den Betroffenen am 17. 3. 1993 wegen unerlaubter Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einen Bußgeldbescheid mit folgender Begründung: 'Sie sind Justitiar der '... Gesellschaft [...]
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