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BVerwG - Entscheidung vom 21.06.1994

4 B 108.94

Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5
GG Art. 14

Fundstellen:
AgrarR 1994, 405
BauR 1994, 737
BauR 1994, 755
BBauBl 1995, 311
BRS 56 Nr. 76
Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nr. 65
BWVPr 1995, 20
JagdRE XII Nr. 85
NuR 1995, 33
NVwZ-RR 1995, 312
RdL 1994, 269
UPR 1994, 447
ZfBR 1995, 55

Die Beschwerde gegen den Streitwertbeschluß des Berufungsgerichts ist als unzulässig zu verwerfen. Nach § 25 Abs. 2 Satz 2 GKG ist die Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwertes ausgeschlossen, wenn das [...]
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