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BVerwG - Entscheidung vom 19.04.1994

4 B 77.94

Normen:
BauGB § 34

Fundstellen:
BauR 1994, 494
BRS 56 Nr. 60
Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 169
DÖV 1994, 879
IBR 1995, 71
NVwZ-RR 1994, 555
RdL 1995, 62
UPR 1994, 305
ZfBR 1994, 247

Die Beschwerde ist unbegründet. Das Berufungsgericht hat nicht dadurch seine Aufklärungspflicht verletzt, daß es ohne Durchführung eines Augenscheins davon ausgegangen ist, daß es sich bei der Bebauung an der Straße [...]
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