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BVerwG - Entscheidung vom 21.04.1994

1 B 141.93

Normen:
GG Art. 28 Abs. 2
VwGO § 42 Abs. 2, § 43 Abs. 1, § 132 Abs. 2 Nr. 1, § 133 Abs. 3 S. 3

Die Beschwerde ist unzulässig. Sie genügt nicht den Darlegungserfordernissen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO . Die Klägerin beruft sich allein auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. [...]
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