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BVerfG - Entscheidung vom 10.05.1994

1 BvR 1534/92

Normen:
BVerfGG § 32
GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2
NWRG (Rundfunkgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung des Art. 2 Nr.4 und Nr.7 des 5. Rundfunkänderungsgesetzes vom 22. September 1992 [GVBl. S. 346, 348 ff.]) §§ 3 7 Anlage zu § 4
NWRÄndG 5 (Fünftes Rundfunkänderungsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 22. September 1992 [GVBl. S. 346, 357 ff.]) Art. 5 Abs. 1 Nr. 12, 13 und 14

Fundstellen:
BVerfGE 91, 83
AfP 1994, 128
NVwZ-RR 1994, 446

A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die gesetzliche Zuteilung zweier bisher vom Beschwerdeführer genutzter terrestrischer Frequenzen an einen privaten Rundfunkveranstalter. Den Antrag des Beschwerdeführers auf Erlaß [...]
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