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BVerfG - Entscheidung vom 21.12.1994

2 BvR 213/92

Normen:
Amnestiebeschluß des Staatsrates der DDR vom 17.07.1987 (GBl. I, 191)
BVerfGG § 93c Abs. 1 Satz 1
DDR-StGB § 45
DDR-StPO § 349
DDR-Verfassung Art. 19 Art. 90 Abs. 1 Art. 96
EGStGB Art. 315 Abs. 3
Einigungs-Vertrag Art. 8 Art. 18 Art. 19, Anlage I Kapitel III C II Nr. 1 Buchstabe b
GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2 Art. 20 Abs. 3
StGB § 2 Abs. 3 § 57 Abs. 1 § 57a

Fundstellen:
DtZ 1995, 241
NJ 1995, 198
NJW 1995, 2980
NStZ 1995, 205
NStZ 1995, 615
ZfStrVo 1995, 308

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Verweigerung einer Strafaussetzung zur Bewährung für den Fall, daß eine lebenslange Freiheitsstrafe im Zusammenhang mit einer Amnestie in der ehemaligen Deutschen [...]
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