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BVerfG - Entscheidung vom 03.02.1994

2 BvR 2728/93

Normen:
GG Art. 16a Abs. 1

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ihr weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt, noch ihre Annahme zur Entscheidung zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG [...]
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