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BVerfG - Entscheidung vom 19.01.1994

1 BvR 1919/92

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1
ZPO § 356
Haager Übereinkommen über den Zivilprozeß vom 1. März 1954 Art. 11 Abs. 2

Fundstellen:
NJW-RR 1994, 700

I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Ausschließung eines Beweismittels im Zivilprozeß. 1. a) Die Beschwerdeführerin erhielt am 28. Oktober 1987 von der S. GmbH den Auftrag, eine Sendung Bekleidungsstücke von D. [...]
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