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BVerfG - Entscheidung vom 14.07.1994

1 BvR 565/93

Normen:
BVerfGG § 32 Abs. 1 § 34a Abs. 3 § 90 Abs. 1

Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des vorliegenden Falles entspricht es der Billigkeit, neben der Auslagenerstattung für das Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung auch die hälftige Erstattung [...]
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