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BVerfG - Entscheidung vom 23.03.1994

1 BvR 378/92

Normen:
BauGB § 24 § 25 § 27 Abs. 1
BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1
VwGO § 133 Abs. 3 Satz 3

Die Verfassungsbeschwerde ist nicht anzunehmen, weil sie unzulässig ist und daher nicht zu einer Sachentscheidung führen könnte. Die Beschwerdeführerin macht geltend, die Vorschriften der §§ 24 , 25 BauGB verstießen [...]
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