Die Verfassungsbeschwerde, mit der sich der Beschwerdeführer gegen einen im Strafverfahren ergangenen Eröffnungsbeschluß wendet und eine Verletzung des Art. 103 Abs. 3 GG rügt, ist unzulässig. Ihr steht der Grundsatz [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!