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BVerfG - Entscheidung vom 28.02.1994

2 BvR 2731/93

Normen:
GG Art. 1 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1
StVollzG § 70 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2

Fundstellen:
NStZ 1994, 453
ZfStrVo 1994, 369

Die dem Nichtannahmebeschluß zugrundeliegende Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, welche Gegenstände der Gefangene zu Fortbildung oder Freizeitbeschäftigung im Strafvollzug besitzen darf. I. Der Beschwerdeführer [...]
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