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BGH - Entscheidung vom 14.12.1994

IV ZR 304/93

Normen:
BGB § 812 Abs. 1 Satz 1
VVG § 6 Abs. 3

Fundstellen:
BGHR BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Beweislast 5
BGHR VVG § 6 Abs. 3 Obliegenheitsverletzung 3
BGHR VVG § 6 Wissenserklärungsvertreter 2
BGHZ 128, 167
DRsp I(112)198a
DRsp I(144)137c
JuS 1995, 554
MDR 1995, 359
NJW 1995, 62
NJW 1995, 662
NJW-RR 1995, 860
NZV 1995, 147
VersR 1995, 281
ZfS 1995, 136
r+s 1995, 81

Die Parteien streiten darum, ob der Beklagte zur Rückzahlung einer Versicherungsleistung verpflichtet ist. Der Beklagte hatte bei der Klägerin für seinen Pkw Mercedes-Benz 280 SE eine Vollkaskoversicherung genommen. [...]
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