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BGH - Entscheidung vom 09.06.1994

I ZR 23/92

Normen:
UrhG §§ 20, 52

Fundstellen:
BGHR UrhG § 20 Rundfunkvermittlungsanlagen 2
BGHR UrhG § 52 Abs. 3 Funksendungen 1
GRUR 1994, 797
MDR 1994, 1103

Die Klägerin (GEMA) ist die deutsche Wahrnehmungsgesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte. Sie ist aufgrund vertraglicher Absprachen ermächtigt, auch die Rechte der [...]
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