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BGH - Entscheidung vom 22.06.1994

XII ZR 39/93

Normen:
ZPO § 126 Abs. 2 Satz 1

Fundstellen:
AGS 1995, 29
BGHR BGB § 242 Rechtsausübung, unzulässige 35
BGHR ZPO § 126 Abs. 2 Einwendungsausschluß 1
DRsp IV(409)278Nr. 6 (Ls)
EzFamR aktuell 1994, 343
LM ZPO § 126 Nr. 4
MDR 1995, 99
NJW 1994, 3292
Rpfleger 1995, 27

In einem Vorprozeß machte der Kläger gegen seine geschiedene Ehefrau den Anspruch auf Zugewinnausgleich geltend. In der Berufungsinstanz wurde der Ehefrau Prozeßkostenhilfe ohne Ratenzahlungen bewilligt und der [...]
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