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BGH - Entscheidung vom 05.07.1994

VI ZR 238/93

Normen:
BGB § 823

Fundstellen:
BB 1994, 1666
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 54
DB 1994, 2338
DRsp I(145)417a
DZWIR 1994, 471
MDR 1994, 988
NJW 1994, 2617
VersR 1994, 1128
WM 1994, 2029
ZfS 1994, 396
r+s 1994, 377

Die Klägerin verlangt von der Beklagten, die zahlreiche Kaufhäuser betreibt, Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Sturzverletzung, die sie sich am 21.8.1990 in dem Kaufhaus der Beklagten in H. zugezogen hat. [...]
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