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BGH - Entscheidung vom 01.06.1994

V ZR 278/92

Normen:
BGB § 242
DDR:Vertragsgesetz (1982) § 78
DDR:ZGB § 297
GenG § 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 242 Geschäftsgrundlage 45
BGHR DDR-Wirtschaftsrecht, Geschäftsgrundlage 4
BGHR DDR-Wirtschaftsrecht, Konsumgenossenschaften 1
BGHZ 126, 150
DRsp I(120)209d-e (Ls)
MDR 1994, 1112
NJW 1994, 2688
VIZ 1994, 478
WM 1994, 1759
ZIP 1994, 1142

Im Grundbuch von D.-A. II Blatt 3672 ist die Klägerin 'aufgrund Namensänderung und Genossenschaftsregistereintragung vom 22. April 1991' als Eigentümerin des Grundstücks Flurstück 522/1 eingetragen. Der Beklagte ist [...]
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