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BGH - Entscheidung vom 24.03.1994

X ZR 108/91

Normen:
PatG (1981) § 15 Abs. 1
ZPO § 857 Abs. 1, 2

Fundstellen:
BGHR PatG (1981) § 15 Abs. 1 Satz 2 Anwartschaftspfändung 1
BGHR PatG (1981) § 15 Abs. 1 Satz 2 Patentrechtspfändung 1
BGHR PatG (1981) § 15 Abs. 1 Satz 2 Pfändbarkeit 1
BGHR ZPO § 857 Abs. 1 Patentrechte 1
BGHZ 125, 334
DRsp IV(424)151Nr. 10
GRUR 1994, 602
JZ 1994, 1012
KTS 1994, 407
MDR 1994, 1202
NJW 1994, 3099
Rpfleger 1994, 512

Der - am vorliegenden Revisionsverfahren nicht beteiligte - Widerbeklagte zu 2, K., ist eingetragener Inhaber des am 5. Juni 1987 angemeldeten und am 13. Juni 1990 veröffentlichten deutschen Patents 37 18 932 [...]
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