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BGH - Entscheidung vom 07.12.1994

XII ZB 202/94

Normen:
GVG § 72, § 119 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
BGHR GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 Meistbegünstigungsgrundsatz 1
BGHR GVG § 72 Meistbegünstigungsgrundsatz 1
DAVorm 1995, 519
EzFamR GVG § 119 Nr. 6
EzFamR aktuell 1995, 99
FamRZ 1995, 351
MDR 1995, 521
NJ 1995, 316
NJW-RR 1995, 380
VersR 1995, 484

I. Der Kläger ist der nichteheliche Vater des beklagten Kindes. Er begehrt die Abänderung eines Unterhaltsvergleichs, der am 7. Mai 1991 in einem Verfahren auf Vaterschaftsfeststellung und Unterhalt vor dem [...]
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