Das Landgericht hat die beiden Angeklagten wegen 'Rechtsbeugung zugleich mit Begünstigung' (§§ 244, 233 Abs. 1 , 2 , §§ 63 , 64 StGB -DDR) zu Freiheitsstrafen verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt [...]
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