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BGH - Entscheidung vom 28.04.1994

IX ZR 161/93

Normen:
BeurkG § 17 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BeurkG § 17 Abs. 1 Belehrungspflicht 13
DNotZ 1995, 403
MDR 1994, 835
NJW 1994, 2283
VersR 1994, 1310
WM 1994, 1673

Der beklagte Notar beurkundete am 23. Februar 1990 einen Grundstückskaufvertrag, aufgrund dessen der Kläger von dem Konkursverwalter des Voreigentümers ein Hausgrundstück zum Preis von 1,4 Mio DM erwarb. In den Jahren [...]
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