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BGH - Entscheidung vom 12.07.1994

5 StR 388/94

Normen:
StPO § 44, § 401 Abs. 2

1. Die Frist für die Einlegung der Revision hatte mit der Verkündung des Urteils am 21. Januar 1994 begonnen, weil der Nebenklägervertreter an der Hauptverhandlung teilgenommen hat (§ 401 Abs. 2 Satz 1 StPO ). Der [...]
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