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BGH - Entscheidung vom 19.10.1994

I ZR 130/92

Normen:
UWG § 1
WZG §§ 15, 16
ZPO § 282

Fundstellen:
BGHR UWG § 1 Rufausbeutung 10
BGHR WZG § 16 Beweislast 1
BGHR WZG § 16 Zeichenmäßiger Gebrauch 7
DB 1995, 372
GRUR 1995, 57
MDR 1995, 598
NJW 1995, 871
wrp 1995, 92

Die Klägerin ist Inhaberin des im Jahre 1905 eingetragenen Wortzeichens Nr. 82 840 'Nivea'. Sie vertreibt unter der Bezeichnung 'NIVEA' - in weißen Buchstaben auf blauem Grund - Körperpflegemittel, insbesondere die [...]
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