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BGH - Entscheidung vom 21.06.1994

VI ZR 215/93

Normen:
BGB § 831

Fundstellen:
BB 1994, 1741
BGHR BGB § 831 Abs. 1 Beweislast 2
BGHR BGB § 831 Abs. 1 Subunternehmer 1
BauR 1994, 780
DB 1994, 1924
DRsp I(138)716Nr. I.8.b.
DRsp I(146)85a-b
MDR 1994, 1119
NJW 1994, 2756
VersR 1994, 1202
ZfBR 1994, 270

Die B. AG hatte den Beklagten, der ein Baugeschäft betrieb, damit beauftragt, auf der Baustelle F.-Straße in B. Außenputz abzuschlagen und den anfallenden Schutt zu beseitigen. Am 10. April 1990 fiel der Kläger, der [...]
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