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BGH - Entscheidung vom 20.09.1994

VI ZR 162/93

Normen:
BGB § 823

Fundstellen:
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 55
DB 1994, 2618
DRsp I(145)420a
EsFamR BGB § 823 Nr. 5
FamRZ 1994, 1581
MDR 1995, 157
NJW 1994, 3348
VersR 1994, 1486
r+s 1995, 15

In der H.-Straße in O. befinden sich acht gleichartige, in geschlossener Bauweise errichtete Reihenhäuser mit den Grundstücksnummern 57-81. Den Eltern des Klägers zu 1) (künftig: Kläger) gehört das Grundstück Nr. 69, [...]
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