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BGH - Entscheidung vom 07.07.1994

I ZR 63/92

Normen:
UWG (1987) § 8 Abs. 6 Nr. 2
ZPO §§ 256, 945

Fundstellen:
BGHR UWG § 8 Abs. 6 Nr. 2 Räumungsverkauf 1
BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Negative Feststellung 12
BGHR ZPO § 92 Hilfsantrag 1
BGHR ZPO § 945 Bindungswirkung 1
BGHZ 126, 368
DRsp IV(413)231Nr. 3a (Ls)
GRUR 1994, 849
MDR 1995, 61
NJW 1994, 2765
ZIP 1994, 1295
wrp 1994, 733

Die Klägerin ist ein Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Der Beklagte war Inhaber mehrerer Teppich-Einzelhandelsgeschäfte. Die Parteien streiten im vorliegenden Feststellungsverfahren darüber, ob die Klägerin [...]
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