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BGH - Entscheidung vom 09.06.1994

IX ZR 133/93

Normen:
ZPO § 340 Abs. 2

Fundstellen:
BGHR ZPO § 340 Abs. 2 Einspruchsschrift 1
DRsp IV(415)226Nr. 6
NJW-RR 1994, 1213
VersR 1994, 1370

Der Kläger verlangt von den Beklagten Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 78.493,63 DM. Auf die Klageerwiderung vom 19. November 1991 hat der Kläger bis zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht am 2. [...]
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