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BGH - Entscheidung vom 28.04.1994

VII ZR 73/93

Normen:
BGB § 328, § 426

Fundstellen:
BB 1994, 1454
BGHR BGB § 328 Drittschutz 11
BGHR BGB § 426 Abs. 1 Satz 1 Ausgleichung 10
BauR 1994, 621
DRsp I(125)419d (Ls)
DRsp I(125)419d
DRsp I(128)209d
DRsp I(138)715Nr. I.7.
FamRZ 1994, 1021
LM § 328 BGB Nr. 89
MDR 1994, 1010
NJW 1994, 2231
WM 1994, 1724
ZfBR 1994, 209

Der Kläger zu 2 (künftig nur: 'Kläger') und die Klägerin zu 1 klagen auf Feststellung, daß die Beklagte verpflichtet ist, sie von Schadensersatzansprüchen freizustellen, die ihre Mieterin, die Firma M., wegen [...]
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