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BGH - Entscheidung vom 06.12.1994

VI ZR 229/93

Normen:
BGB § 823

Fundstellen:
BauR 1995, 401
DRsp I(145)426a-b
NJW-RR 1995, 342
VersR 1995, 348

Der Senat hatte bereits in einem Parallelprozeß mit Urteil vom 7.12.1993, abgedruckt unter DRsp I (145) 405 a-c, zur Haftung des bekl. Gewindeschneidemittel-Importeurs Stellung genommen. Dabei ging es um eine [...]
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